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ETF Securities übernimmt
Gold Bullion Securities ETC
27/06/08
Die Gold Bullion Holdings Ltd (GBS) hat zugestimmt, das Management und die
Verwaltung seines Exchange Traded Commodities (ETC) „Gold Bullion Securities“
an ETF Securities Ltd (ETFS) zu verkaufen. Zukünftig wird dieses zusammen mit
den Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities vertrieben. Konkret
betrifft dies:
- das Anlageprodukt „Lyxor Gold Bullion Securities“, welches an der London
Stock Exchange (LSE), der Euronext Paris, an der Borsa Italiana sowie der
Deutschen Börse gelistet ist sowie
- die in Australien (ASX) gelistete „Gold Bullion Securities“.
Zukünftig werden die Anlagevehikel unter dem Namen „ETFS Gold Bullion
Securities“ geführt. Die Wertpapierkürzel in Europa – „GBS” an der LSE, Euronext
Paris und der Borsa Italiana sowie „GG98” an der Deutschen Börse – bleiben
unverändert. In Australien bleibt es an der ASX bei dem Kürzel GOLD.
Am 25. Juni 2008 umfasste das Anlagevolumen in London gut 3,3 Milliarden USDollar
bzw. 115 Tonnen Gold, in Australien 0,3 Millarden US-Dollar bzw. elf
Tonnen Gold.
Zwar unterliegt der Verkauf und Übertrag noch der regulatorischen
Zustimmungen. Beide Parteien rechnen jedoch mit einem zügigen Abschluss der
Transaktion. Bei den bestehenden Abwicklungsabläufen wird es zu keinerlei
Änderungen kommen, und auch für Anleger bleibt alles unverändert.
„Der Kauf dieser beiden Gold-ETCs spiegelt unseren Anspruch wider, als Anbieter
von börsengehandelten Rohstoffen führend zu sein. Die Produkte fügen sich
hervorragend in unser Rohstoff-Universum ein und werden fester Bestandteil
unserer Vertriebsaktivitäten für Gold-Investments sein”, erklärt Graham Tuckwell,
Vorstandsvorsitzender von ETF Securities.
„Als die weltweit ersten beiden ETFs haben die Produkte „GBS“ und „GOLD“ bei
der Entwicklung des physisch hinterlegten ETF-Marktes eine zentrale Rolle
gespielt, der mittlerweile 780 Tonnen der weltweiten Nachfrage nach Gold
repräsentiert”, so James Burton, CEO des World Gold Council und Mehrheitseigner
bei Gold Bullion Holdings.
„Dieser Schritt wird helfen, unsere Kräfte zu bündeln, um mit Hilfe des Exchange
Traded Gold Programms die weltweite Initiierung und Förderung von ETFs auf
Gold weiter voranzutreiben.”
Die beiden Wertpapiere werden derzeit von Lyxor vertrieben. Die Vertragparteien
haben jedoch bereits Gespräche mit Lyxor aufgenommen, um den Übergang des
Vertriebs und der Markenpolitik an ETF Securities zu regeln. „Ich möchte an
dieser Stelle dem Team von Lyxor danken. Sie haben beide Papiere für uns
bislang ganz hervorragend vermarktet”, erklärte James Burton hierzu.
Das Management des britischen Unternehmens ETF Securities Limited ist der
Erfinder von Exchange Traded Commodities (ETCs). ETCs bilden die Preise von
Rohstoffen (Commodities) ab. ETF Securities bietet ETCs auf einzelne Rohstoffe
sowie auf Rohstoffkörbe und ermöglicht Anlegern damit direkten Zugang zu den
wichtigsten Rohstoffgruppen.
Erst seit 2003 am Markt, verwaltet ETF Securities heute bereits ein Vermögen von
rund 3,8 Milliarden Euro (Stand: 25. Juni 2008). Allein im ersten Halbjahr 2008
konnte ETF Securities das verwaltete Vermögen mehr als verdoppeln.
Bei der Produktentwicklung arbeitet ETF Securities mit weltweit renommierten
Unternehmen und Organisationen zusammen. Gegenwärtig gehören dazu die
HSBC Bank, der World Gold Council (siehe Hintergrundinformation
untenstehend), die Royal Dutch/Shell Group und American Insurance Group
(AIG). Shell besichert die Öl-, AIG die restlichen ETCs mit Ausnahme der
physischen Edelmetall ETCs. Letztere sind durch Barren des jeweiligen
Edelmetalls gedeckt, die HSBC verwahrt. Damit besteht bei diesen ETCs kein
Kreditrisiko.
Pressekontakt:
| ETF Securities: |
Graham Tuckwell +44 7910 112 756 or
Hector McNeil +44 20 7448 4330
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World Gold Council: |
Matt Graydon, Head of External Relations
+44 (0) 207 826 4716
matt.graydon@gold.org
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Hintergrundinformation für Journalisten:
World Gold Council
Der World Gold Council (WGC), eine kommerzielle Marketingorganisation, wurde
von den weltweit führenden Goldförderunternehmen gegründet. Als globaler
Fürsprecher für Gold hat sich der WGC zum Ziel gesetzt, die Nachfrage nach Gold
in all ihren Varianten mit Hilfe von Marketingaktivitäten in den bedeutendsten
internationalen Märkten zu fördern.
Weitere Informationen auf: www.gold.org
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kann, oder anderen Personen denen dies rechtmäßig mitgeteilt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als
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und nur außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, unter Berufung auf die Registrierungsbefreiung gemäß Regulation
S des US Securities Act. Der Emittent ist nicht und verfolgt auch nicht die Absicht als Investmentgesellschaft gemäß dem
Investment Company Act und den damit verbundenen Vorschriften registriert zu werden. Diese Wertpapiere und jedes
damit verbundene Nießbrauchsrecht dürfen in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen nicht erneut angeboten,
wiederverkauft, verpfändet oder sonst wie übertragen werden. Stellt der Emittent fest, dass der Inhaber des Wertpapiers
eine nicht zugelassene US-Person ist (d.h. eine US-Person, die gemäß dem Investment Company Act kein „qualifizierter
Käufer“ ist), kann der Emittent die von diesem Wertpapierinhaber gehaltenen Wertpapiere in Übereinstimmung mit den
im Prospekt beschriebenen Bestimmungen zurücknehmen. Die Wertpapiere dürfen nicht mit Planvermögen eines
„Versorgungsplans für Arbeitnehmer“ im Sinne von Abschnitt 3(3) des United States Employee Retirement Income
Security Act von 1974, in seiner jeweils gültigen Fassung, („ERISA“), eines Plans gemäß Abschnitt 4975(e)(1) des United
States Internal Revenue Code von 1986, in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Code“) gekauft werden noch einer
Einheit deren zugrunde liegenden Vermögenswerte „Planvermögen“ der vorerwähnten Einheiten aufgrund eines
Versorgungsplans für Arbeitnehmer oder andere Anlagepläne in einer solchen Einheit, die Titel 1 von ERISA oder
Abschnitt 4975 des Code unterliegen (oder Gesetzen der Vereinigten Staaten, der US-Bundesstaaten oder lokalen
Vorschriften sowie ausländischen Gesetzen), die im Wesentlichen den Vorschriften zu verbotenen Transaktionen gemäß
Abschnitt 406 von ERISA oder Abschnitt 4975 des Code (wobei jeder Versorgungsplan für Arbeitnehmer, jeder Plan oder
jede Einheit ein „nicht zulässiger Anleger in Versorgungsplänen“ ist). Stellt der Emittent fest, dass der Inhaber des
Wertpapiers ein nicht zulässiger Anleger in Versorgungsplänen ist, kann der Emittent die von diesem Wertpapierinhaber
gehaltenen Wertpapiere in Übereinstimmung mit den im Prospekt beschriebenen Bestimmungen bezüglich dieser
Wertpapiere zurücknehmen.
„Dow Jones“, „AIG®“, „Dow Jones-AIG Commodity IndexSM“, „DJ-AIGCISM“, „Dow Jones-AIG Commodity 3-Month Forward
Index“ sind Dienstleistungsmarken von Dow Jones & Company, Inc. oder gegebenenfalls American International Group,
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oder Tochtergesellschaften zur Zweckmäßigkeit der Investition in diese Wertpapiere Zusicherungen ab.
Möchten Sie eine Kopie des Prospekts, besuchen Sie bitte die Website unter
www.etfsecurities.com

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